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Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG.

Kleinunternehmer nach §19 UstG. Ein Vorsteuerabzug nach § 15 I Nr. 3 UstG der Steuer auf den Erwerb kommt nicht in Betracht, da bei Anwendung des § 19 UStG ein Vorsteuerabzug generell ausgeschlossen ist. Wir dürfen auf den Rechnungen keine MwSt. ausweisen.